Begleitung
für Ihr Kind

iCAN ist ein Programm, das Jugendliche und junge Erwachsene in der Zeit nach einem Klinik-Aufenthalt unterstützt. Ihr Kind kann an der iCAN-Studie teilnehmen – und von diesem Angebot profitieren.

Begleitung für Ihr Kind

iCAN ist ein Programm, das Jugendliche und junge Erwachsene in der Zeit nach einem Klinik-Aufenthalt unterstützt. Ihr Kind kann an der iCAN-Studie teilnehmen – und von diesem Angebot profitieren.

Was ist die iCAN-Studie?

Jugendliche und junge Erwachsene mit Depressionen stehen nach einem Klinikaufenthalt häufig vor großen Hürden: Sie müssen wieder in den Alltag finden – und auch die Suche nach einer ambulanten Therapie ist schwierig und mit Wartezeiten verbunden.

iCAN will Betroffenen in dieser Zeit helfen: Das Programm bietet jungen Patientinnen und Patienten psychologische Unterstützung in Form einer intelligenten Smartphone-App sowie einer telefonischen Begleitung durch erfahrene Tele-Psycholog*innen.

Die iCAN-Studie soll den Nachweis erbringen, inwiefern das iCAN-Programm Jugendlichen und jungen Erwachsenen besser als die übliche Versorgung nach einer stationären Depressionsbehandlung hilft.

Illustration: Junge Frau hilft jungem Mann auf einen Berghügel

Was bringt die Teilnahme?

iCAN will dazu beitragen, dass junge Menschen mit Depressionen nach der Zeit in der Klinik besser durchstarten können.

  • Jede Teilnahme an der iCAN-Studie unterstützt die Wissenschaft bei der Entwicklung von besseren Therapieangeboten.
  • Zwar entscheidet der Zufall, ob Ihr Kind für die Studienzeit das iCAN-Programm erhält oder in die Kontrollgruppe ohne iCAN kommt: In beiden Fällen erfolgt jedoch eine engmaschige Überwachung der depressiven Symptome.
  • Die Teilnahme an der Studie wird mit bis zu 300 EUR vergütet.

So läuft die Studie ab

Die iCAN-Studie dauert insgesamt drei Monate. In dieser Zeit finden verschiedene Befragungen Ihres Kindes statt:

1 Check-Up-Interview

Noch vor der Entlassung aus der Klinik führt der Arzt oder die Ärztin ein Check-Up-Interview durch und stellt Ihrem Kind Fragen zu seiner Situation, vor allem zu seinen aktuellen Symptomen.

2 Symptom-Checks

Nach der Entlassung aus der Klinik werden die depressiven Symptome wöchentlich mithilfe einer Studien-App abgefragt.

3 Folge-Interviews

Nach jeweils sechs Wochen sowie drei und sechs Monaten finden weitere Interviews mit Psycholog*innen telefonisch statt.

Unsere Partner

Die wichtigsten Fragen & Antworten

Teilnahme an der iCAN-Studie

Im Herbst 2023.

Aus organisatorischen Gründen können jedoch nicht alle Kliniken gleichzeitig mit der iCAN-Studie starten. Daher wird die iCAN-Studie in einigen iCAN-Kliniken erst später beginnen. Ob eine iCAN-Klinik bereits mit der Studie begonnen hat, erfahren Sie vom Klinikpersonal.

Ihr Kind kann an der Studie teilnehmen, wenn…

  • es mindestens 13 Jahre alt ist.
  • es wegen einer Depression in einer Klinik oder Tagesklinik behandelt wird.
  • es ein Smartphone nutzt.
  • Ihr Kind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
  • Sie als Sorgeberechtigte einverstanden sind.

An der Studie nehmen sowohl Kliniken teil, die Kinder und Jugendliche behandeln, als auch Kliniken, die auf Patient*innen im Erwachsenenalter spezialisiert sind. Manche Kliniken für das Erwachsenenalter behandeln auch ältere Jugendliche (in der Regel ab 16 Jahre) in sogenannten Adoleszenten- oder Transitionsstationen.

Hier finden Sie die Liste mit den iCAN-Kliniken, die an der Studie teilnehmen. Ist die Klinik dabei, in der Ihr Kind behandelt wird, wenden Sie sich einfach an das Klinikpersonal, zum Beispiel an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.

Nein, das geht leider nicht. Nur wenn Ihr Kind in einer der iCAN-Kliniken behandelt wird, kann es an der Studie teilnehmen. Sie können sich das wie mit einer speziellen medizinischen Behandlung vorstellen: Auch diese wird nicht in allen Kliniken angeboten. Wenn weitere Kliniken an der iCAN-Studie teilnehmen, ergänzen wir diese hier umgehend.

Nein, das geht leider nicht. Die Studie fängt immer am Ende der Klinikzeit an. Das heißt, Ihr Kind muss noch auf Station oder in der Tagesklinik behandelt werden. Die Einladung zur Studienteilnahme erfolgt dann im Rahmen der Behandlung in der Klinik.

Das iCAN-Programm steht nur Patient*innen offen, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Versicherte der privaten Krankenversicherung und Patient*innen auf Selbstzahler-Basis können leider nicht am iCAN-Programm teilnehmen. Grund hierfür ist, dass die Studie vom sogenannten Innovationsfonds finanziert wird, der sich aus Mitteln der GKV speist.

Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten eine Teilnahme an der iCAN-Studie an. Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören beispielsweise alle AOK, BARMER oder TK. Private Krankenversicherungen machen nicht mit.

Wenn Ihr Kind bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, kann es leider nicht an der iCAN-Studie teilnimmt. Ihr Kind kann auch nicht als Selbstzahler teilnehmen. 

Fragen zur iCAN-Studie beantworten Ihnen gern das Klinikpersonal der iCAN-Kliniken. In jeder iCAN-Klinik gibt es mindestens eine Person, die sich um die iCAN-Studie kümmert.

Wenn Sie weitere Fragen zur iCAN-Studie haben, können Sie sich beim iCAN-Team an der Universität Greifswald melden:

ican-studie@uni-greifswald.de

03834/4203726

Wir versuchen Ihre Fragen zeitnah zu beantworten. Da wir jedoch nur ein kleines Team sind bitten wir Sie herzlich um Ihre Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.

Ablauf der iCAN-Studie

Die Studie dauert drei Monate und hat zwei Teile: Der erste Teil startet in der Klinik, ungefähr eine Woche vor der Entlassung aus der Klinik. Der zweite Teil beginnt nach der Klinikzeit.

In der Klinik:
Das Klinikpersonal führt zunächst ein Informationsgespräch mit Ihrem Kind durch, damit es genau weiß, worum es in der iCAN-Studie geht. Wenn sich Ihr Kind für eine Studienteilnahme entschieden hat, werden Sie vom Klinikpersonal darüber informiert. Auch mit Ihnen als Sorgeberechtigte wird ein Informationsgespräch durchgeführt. Nur wenn Ihr Kind und Sie als Sorgeberechtigte sich für eine Studienteilnahme entscheiden, kann Ihr Kind an der iCAN-Studie teilnehmen. Die entsprechenden Dokumente (Einwilligungserklärung zur Studienteilnahme und zum Datenschutz, sowie Teilnahme am Selektivvertrag zur besonderen Versorgung) müssen sowohl von Ihrem Kind als auch von Ihnen als Sorgeberechtigte unterschrieben werden.

Zu Beginn der Studie wird Ihr Kind in zwei Interviews zu seinen psychischen Problemen, vor allem zu depressiven Symptomen befragt. Die Interviews werden von geschultem Personal (Ärztin/Arzt bzw. Psychologin/Psychologe) durchgeführt. Anschließend wird Ihr Kind an einem Tablet selbstständig verschiedene Fragebögen ausfüllen, zum Beispiel zu depressiven Symptomen, Lebensqualität und Vorerfahrungen mit Gesundheits-Apps. Insgesamt dauert dieser Teil circa zwei bis drei Stunden.

Danach wird Ihr Kind zufällig der iCAN-Gruppe oder der Kontrollgruppe zugeteilt und die iCAN-App wird auf dem Smartphone Ihres Kindes installiert. Außerdem erklärt das Klinikpersonal Ihrem Kind, wie es nach der Entlassung mit der Studie weitergeht.

Nach der Klinik:
In der iCAN-Gruppe nimmt Ihr Kind nach der Klinikentlassung am iCAN-Programm teil. Das heißt, dass Ihr Kind mit der iCAN-App verschiedene therapeutisch wirksame Übungen machen kann oder mit dem Navigator Nachsorgeangebote suchen kann, zum Beispiel nach einer ambulanten Psychotherapie. Einmal pro Woche kann Ihr Kind die Möglichkeit des Tele-Gesprächs nutzen: Es kann mit seiner persönlichen Tele-Psychologin am Telefon besprechen, wie es ihm aktuell geht, welche Übungen in der iCAN-App gemacht wurden und wie es bei der Suche nach einem Nachsorgeangebot läuft. Außerdem gibt Ihr Kind einmal pro Woche über die iCAN-App an, welche depressiven Symptome bei ihm bestehen.

In der Kontrollgruppe gibt Ihr Kind auch einmal pro Woche über die iCAN-App an, welche depressiven Symptome bei ihm bestehen; am iCAN-Programm nimmt es jedoch nicht teil.

Zusätzlich zur „Arbeit“ mit der iCAN-App gibt es für Ihr Kind noch drei Termine, und zwar sechs Wochen, drei und sechs Monate nach der Entlassung aus der Klinik. Zu diesen Terminen wird Ihr Kind wieder zwei Interviews durchführen und Fragebögen ausfüllen. Damit können wir messen, wie sich die Symptomatik bei Ihrem Kind nach der Entlassung aus der Klinik entwickelt hat. Diese Termine finden am Telefon mit Psycholog*innen statt.

Einige Teilnehmer*innen aus der iCAN-Gruppe werden zu einem besonderen Telefon-Interview eingeladen. Bei diesem Telefon-Interview wollen wir von Ihrem Kind mehr über seine persönlichen Erfahrungen mit der iCAN-App und den Tele-Gesprächen erfahren.

Nein, das geht leider nicht. Nur mit einer zufälligen Zuordnung kann die Wirksamkeit des iCAN-Programms wissenschaftlich „sauber“ geprüft werden. Ob Ihr Kind in die iCAN-Gruppe oder Kontrollgruppe kommt, entscheidet bei der Studie ein Computer zufällig. Weder das Klinikpersonal noch die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Studie können die Zuordnung zu einer Gruppe beeinflussen.

Ja, bei Patient*innen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit der Teilnahme einverstanden sein. Idealerweise unterschreiben beide Elternteile bzw. Sorgeberechtigten die entsprechenden Dokumente. Aus rechtlicher und ethischer Sicht reicht jedoch auch die Unterschrift eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten aus, da die Teilnahme an der iCAN-Studie – im Gegensatz zu Operationen oder Medikamenten-Studien – mit keinen schwerwiegenden Komplikationen einhergeht.

Diese Frage haben wir im Vorfeld juristisch prüfen lassen. Demnach reicht es aus, wenn ein Elternteil bzw. ein Sorgeberechtigter der Studienteilnahme zustimmt: Zum einen sind durch die Studienteilnahme keine bedeutsamen gesundheitlichen Nachteile für die Patient*innen zu erwarten. Zum anderen geht die Studienteilnahme mit merklichen (gesundheitlichen) Vorteilen für die Patient*innen einher. Daher wird von einer sogenannten stillschweigenden Willenserklärung des zweiten Elternteils bzw. Sorgeberechtigten ausgegangen, wenn ein Elternteil bzw. Sorgeberechtigter in die Studienteilnahme eingewilligt hat. Auch aus ethischer Sicht ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden.

Ihr Kind erhält für seine Studienteilnahme eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 300 EUR. Die Aufwandsentschädigung ist unabhängig davon, ob Ihr Kind der iCAN-Gruppe oder der Kontrollgruppe zugeordnet wurde. Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach der „Mitarbeit“ Ihres Kindes: Wenn Ihr Kind an allen Terminen teilnimmt und die Fragen über die iCAN-App einmal pro Woche beantwortet, wird die maximale Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Die Aufwandsentschädigung wird nach dem letzten Termin auf das Konto überwiesen, das zu Studienbeginn angegeben wurde. Sofern Ihr Kind über ein eigenes Konto verfügt, sollte dieses Konto verwendet werden.

Wir setzen verschiedene Maßnahmen um, damit die Daten Ihres Kindes immer gut geschützt sind. Wir speichern die Daten, die wir von Ihrem Kind erfassen, verschlüsselt und mit einem Codewort, das heißt ohne den Namen Ihres Kindes. Wir speichern Daten nur auf geschützten Servern in Deutschland und nur wenige Mitarbeiter*innen haben Zugang zu diesen Daten. Dieses Vorgehen wurde zudem von zwei unabhängigen Datenschützern ohne Beanstandung geprüft.

Ausführlichen Informationen rund um den Datenschutz erhalten Sie, wenn Ihr Kind an der iCAN-Studie teilnimmt.

Über uns

Die iCAN-Studie ist eines der größten Forschungsprojekte zu digitalen Behandlungsmöglichkeiten der Depression bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Projekt wird von einem Verbund durchgeführt; zu diesem gehören:

  • zwei Universitäten
  • zwei Unternehmen
  • zehn Krankenkassen
  • 30 Kliniken in acht Bundesländern

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Suizidprävention hat für das Projekt ein Kommunikationskonzept entwickelt, um Patient*innen auf das iCAN-Programm aufmerksam zu machen. Berufs- und Fachverbände wie die Bundespsychotherapeutenkammer, der Berufsverband Deutscher Psychiater und der Berufsverband Deutscher Nervenärzte unterstützen iCAN mit ihrem Fachwissen.

Zwei Universitäten übernehmen wichtige Aufgaben in der iCAN-Studie: Die Universität Greifswald mit der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie Gesundheit und Prävention. Außerdem die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) mit der Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie.

Die Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie der Universität Greifswald übernimmt mit ihrem iCAN-Team die Federführung und koordiniert das Projekt.

Die Abteilung für Gesundheit und Prävention der Universität Greifswald und die Abteilung für Klinische Psychologie und Psychotherapie der FAU sind für die Datenauswertung verantwortlich.

Die mentalis GmbH ist ein führender deutscher Anbieter für die digitale Nachsorge psychischer Erkrankungen nach einem Klinikaufenthalt. Die mentalis GmbH hat das iCAN-Programm (iCAN-App + psychologische Tele-Gespräche) entwickelt, eine Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Nachsorge-Angebots. Während der Studie kümmert sie sich unter anderem darum, dass die App technisch einwandfrei funktioniert und stellt die Tele-Psycholog*innen für die wöchentlichen Tele-Gespräche bereit.

Die 100 Worte Sprachanalyse GmbH hat den Chatbot Quinn entwickelt, der in die iCAN-App integriert wurde.

Die iCAN-Studie haben federführend zwei Wissenschaftler entwickelt. Beide sind Psychologen: Stefan Lüttke (Universität Greifswald), der sich in seiner Forschung damit beschäftigt, wie sich die Depression bei Kindern und Jugendlichen mithilfe digitaler Lösungen diagnostizieren und behandeln lässt. Und Dr. Christian Aljoscha Lukas (mentalis GmbH Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), der sich seit einigen Jahren mit der digitalen Nachsorge psychischer Erkrankungen auseinandersetzt und mit seinem Team digitale Angebote entwickelt.

Die Hauptverantwortung für die iCAN-Studie hat Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier (Universität Greifswald), die sich mit Depressionen beschäftigt und hierfür moderne Behandlungsmethoden entwickelt hat. Ein weiteres Thema, mit dem sich Prof. Brakemeier wissenschaftlich auseinandersetzt, sind digitale Therapien. Unterstützt wird Prof. Brakemeier von Stefan Lüttke, der die Co-Leitung der iCAN-Studie übernimmt.

Die iCAN-Studie wird gefördert mit ca. 3,6 Millionen EUR aus Mitteln des Innovationsfonds zur Förderung von neuen Versorgungsformen (§ 92a Abs. 1 SGB V). Mit dem Innovationsfonds soll die Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht werden. Informationen zum Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erhalten Sie hier.

Informationen zum Innovationsfonds erhalten Sie hier.